Freitag, 4. September 2009

Heimlich mitgelesen - Postfächer der CDU Geldern werden kontrolliert

CDU-Ratsmitglied Bernd Holz hat gegen die Stadtverbandsspitze, in Persona Stefan Wolters und Marianne Ingenstau, Strafanzeige gestellt. Per Zufall war Ihm aufgefallen dass seine eMails, gerichtet an bernd.holz@cdu-geldern.de nicht bei Ihm angekommen sind sondern, moralisch äußerst Fragwürdig - rechtlich ebenso, beim Stadtverbandsvorstand.

Die aktuellen Diskussionen um Netzsperren und Bundestrojaner lassen die Bundes CDU schon nicht besonders gut dastehen, dass nun die Orts- und Stadtverbände Ihre Ratsmitglieder beschnüffeln setzt dem ganzen noch die Krone auf. Grundsätzlich werden alle eMails an den Stadtverband Geldern, also mit der Endung @cdu-geldern.de an den Stadtverbandsvorstand geleitet. Dieser leitet dann, im eigenen Ermessen, die eMail an das Parteimitglied weiter. Fraglich ist wie dies nun zu werten ist.



Mit Urteil vom 02.03.2006 hat das BVerfG nochmals klar gestellt, dass auch die elektronische Post eine Post im Sinne von Art. 10 GG ist. Somit gilt:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Nach meiner Interpretation darf eine eMail, wenn diese wie ein Brief zu öffnen ist, nur von dem geöffnet werden der klar als Empfänger deklariert wurde. Bei einer eMail z.B. an info@cdu-geldern.de ist kein Empfänger deklariert, diese Mail kann von jedem Verantwortlichem geöffnet werden.

Fraglich bleibt dabei wann die politischen Vertreter das Grundgesetz wieder Ernst nehmen und aufhören jeden Artikel, und damit die Grundrechte eines jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland, mit Füßen zu treten.

Natürlich werden dem Verantwortlichen für die IT Infrastruktur auch einige Werkzeuge an die Hand gegeben. Betrachtet man die Empfehlung M 5.56 Sicherer Betrieb eines Mailservers des BSI so müssen Datenschutz und Sicherheit gegeneinander abgewogen werden. Dies betrifft jedoch Anhänge an einer E-Mail. Derzeit ist kein Schadcode bekannt der sich mittels UTF-8 formatiertem Text in ein Netzwerk einschleusen lässt und sich selbstständig aktiviert und verbreitet.

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